Weitere Entscheidung unten: AG Göttingen, 21.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3840
BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10 (https://dejure.org/2011,3840)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IX ZA 51/10 (https://dejure.org/2011,3840)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IX ZA 51/10 (https://dejure.org/2011,3840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 296 Abs 1 InsO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung bei Nichtabführung nur zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichender Beträge

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 296 Abs. 1
    Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung aufgrund nicht abgeführter Beträge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung liegt auch im Falle einer nicht ausreichenden Deckung von Verfahrenskosten durch vom Schuldner nicht abgeführte Beträgen vor

  • zvi-online.de

    InsO § 296 Abs. 1
    Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung auch dann, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger benachteiligt werden

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung bei Nichtabführung nur zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichender Beträge

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung bei Nichtabführung nur zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichender Beträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 296 Abs. 1
    Eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung liegt auch im Falle einer nicht ausreichenden Deckung von Verfahrenskosten durch vom Schuldner nicht abgeführte Beträgen vor

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gläubigerbeeinträchtigung trotz Masseunzulänglichkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 756
  • NZI 2011, 639
  • WM 2011, 950
  • ZInsO 2011, 978
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Eine Bewilligung kommt nicht in Betracht, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig "erscheint" (vgl. BVerfG NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130, 131; vom 16. Dezember 2010 - IX ZA 30/10, NZI 2011, 104 Rn. 5).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99

    Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Andernfalls würde das Ziel des Insolvenzverfahrens, die Gläubiger - und dazu zählen auch die Massegläubiger - zu befriedigen, nicht erreicht und die Anfechtungsgegner erhielten einen nicht gerechtfertigten Vorteil (BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 - IX ZR 36/99, ZIP 2001, 1641, 1643; vom 28. Februar 2008 - IX ZR 213/06, ZIP 2008, 701 Rn. 14; HK-InsO/Kreft, 5. Aufl. § 129 Rn. 37; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 129 Rn. 105).
  • BGH, 28.02.2008 - IX ZR 213/06

    Anfechtbarkeit der Überweisung eines Schuldbetrags aus einem überzogenen Konto

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Andernfalls würde das Ziel des Insolvenzverfahrens, die Gläubiger - und dazu zählen auch die Massegläubiger - zu befriedigen, nicht erreicht und die Anfechtungsgegner erhielten einen nicht gerechtfertigten Vorteil (BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 - IX ZR 36/99, ZIP 2001, 1641, 1643; vom 28. Februar 2008 - IX ZR 213/06, ZIP 2008, 701 Rn. 14; HK-InsO/Kreft, 5. Aufl. § 129 Rn. 37; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 129 Rn. 105).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZA 30/10

    Wirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung: Befreiung eines gutgläubigen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Eine Bewilligung kommt nicht in Betracht, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig "erscheint" (vgl. BVerfG NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130, 131; vom 16. Dezember 2010 - IX ZA 30/10, NZI 2011, 104 Rn. 5).
  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Eine Bewilligung kommt nicht in Betracht, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig "erscheint" (vgl. BVerfG NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130, 131; vom 16. Dezember 2010 - IX ZA 30/10, NZI 2011, 104 Rn. 5).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09

    Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung hat das Beschwerdegericht die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannten Rechtssätze zugrunde gelegt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, WM 2009, 2328 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Heilung einer Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Eine Heilung der Obliegenheitsverletzung ist nicht eingetreten, weil der Zufluss der in Rede stehenden Beträge erst nach Aufdeckung der Verletzungshandlung durch den Treuhänder erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, WM 2011, 416 Rn. 2 mwN).
  • LG Göttingen, 11.08.2008 - 10 T 80/08

    Aufhebung einer bewilligten Stundung der Verfahrenskosten eines

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10
    Das Beschwerdegericht ist ferner davon ausgegangen, dass eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung auch dann vorliegt, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger, wozu auch die Staatskasse bezüglich der Verfahrenskosten gehört, benachteiligt werden (ebenso LG Göttingen NZI 2008, 625; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 296 Rn. 5; Graf-Schlicker/Kexel, InsO 2. Aufl. § 296 Rn. 2).
  • BGH, 31.07.2013 - IX ZA 37/12

    Versagung der Restschuldbefreiung: Verletzung von Auskunfts- und

    Eine Bewilligung kommt nicht in Betracht, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig "erscheint" (vgl. BVerfG, NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130, 131; vom 16. Dezember 2010 - IX ZA 30/10, NZI 2011, 104 Rn. 5; vom 14. April 2011 - IX ZA 51/10, ZVI 2011, 343 Rn. 5).
  • BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11

    Restschuldbefreiung: Unzulässigkeit des Versagungsantrags bei fehlender

    Eine Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger liegt nach der Rechtsprechung des Senats allerdings auch dann vor, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger, wozu auch die Staatskasse bezüglich der Verfahrenskosten gehört, benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - IX ZA 51/10, ZInsO 2011, 978 Rn. 4; ebenso LG Göttingen NZI 2008, 625; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 296 Rn. 5; Graf-Schlicker/Kexel, InsO 2. Aufl. § 296 Rn. 2).
  • LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
    Es ist deshalb, bezogen auf den einzelnen in Betracht zu ziehenden Zuschlagstatbestand (vgl. dazu BGH, NZI 2011 639) zu prüfen, ob trotz der Erhöhung der Regelvergütung ein (Ausgleichs-)Zuschlag zu gewähren ist, weil sich die Vergütung ohne Masseerhöhung bei angemessenem Zuschlag stärker erhöht hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22067
AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10 (https://dejure.org/2011,22067)
AG Göttingen, Entscheidung vom 21.01.2011 - 21 C 205/10 (https://dejure.org/2011,22067)
AG Göttingen, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 21 C 205/10 (https://dejure.org/2011,22067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 157 BGB
    Zustehen eines Rückzahlungsanspruchs aus einer gekündigten Restschuldversicherung zu der Insolvenzmasse; Annahme einer unwiderruflichen Anweisung bei einer Klausel über die Gutschreibung nicht verbrauchter Einmalbeiträge eines versicherten Kreditkontos für den Fall einer ...

  • zvi-online.de

    BGB § 305c
    Geltendmachung von Ansprüchen auf den Rückkaufswert einer gekündigten Restschuldversicherung durch den Treuhänder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustehen eines Rückzahlungsanspruchs aus einer gekündigten Restschuldversicherung zu der Insolvenzmasse; Annahme einer unwiderruflichen Anweisung bei einer Klausel über die Gutschreibung nicht verbrauchter Einmalbeiträge eines versicherten Kreditkontos für den Fall einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 192
  • NZI 2011, 784
  • ZInsO 2011, 978
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Göttingen, 26.02.2010 - 21 C 147/09

    Verbraucherdarlehensvertrag mit Restschuldversicherung: Widerrufsfolgen in der

    Auszug aus AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10
    Folglich ist die im Urt. v. 26.2.2010 (21 C 147/09, AG Göttingen, NZI 2010, 311 = ZVI 2010, 112 = ZInsO 2010, 816 = ZIP 2010, 619) offengelassene Frage dahin zu beantworten, dass im Fall der Kündigung der Restschuldversicherungsbetrag der Insolvenzmasse zusteht.

    Etwaige Aufrechnungsmöglichkeiten der Beklagten scheiden aus gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO (AG Göttingen, ZVI 2010, 122 = NZI 2010, 311 = ZInsO 2010, 816 = ZIP 2010, 619; Urt. v. 20.12.2010 - 21 C 131/10) bzw. § 96 Nr. 3, 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO .

  • BGH, 20.07.2010 - IX ZR 37/09

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Auszug aus AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10
    Der XI. ZS des BGH hält nicht mehr an der sog. "Fußstapfentheorie" fest (vgl. BGH, ZIP 2010, 1552, 1554 [BGH 20.07.2010 - IX ZR 37/09] ).
  • AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10

    Zugehörigkeit eines Rückkaufswerts zur Insolvenzmasse nach Kündigung einer

    Auszug aus AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10
    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen lässt sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung der Klausel keinesfalls entnehmen, dass im Fall der Insolvenzeröffnung der Beklagten ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt sein soll (so auch AG Mosbach, NJW-RR 2011, 59, 61 [AG Mosbach 19.08.2010 - 1 C 49/10] ).
  • AG Göttingen, 20.12.2010 - 21 C 131/10

    Rückzahlung geleisteter Zahlungen an den Insolvenzverwalter nach Widerruf eines

    Auszug aus AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10
    Etwaige Aufrechnungsmöglichkeiten der Beklagten scheiden aus gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO (AG Göttingen, ZVI 2010, 122 = NZI 2010, 311 = ZInsO 2010, 816 = ZIP 2010, 619; Urt. v. 20.12.2010 - 21 C 131/10) bzw. § 96 Nr. 3, 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO .
  • LG Düsseldorf, 26.02.2010 - 22 S 257/09
    Auszug aus AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10
    Ein derartiges Ergebnis lässt sich auch nicht im Wege der Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Regelung entnehmen (so z.B. LG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.2010 - 22 S 257/09, BeckRS 2010, 25130).
  • LG Göttingen, 09.08.2011 - 8 S 2/11
    nicht verbrauchte Einmalbeitrag dem versicherten Kreditkonto gutgeschrieben" begründet auch im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers keinen Anspruch auf Rückzahlung des unverbrauchten Einmalbetrags (Abänderung von AG Göttingen, NZI 2011, 192 = ZInsO 2011, 978).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht